Bezirksjugendordnung
 

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§ 1 Mitgliedschaft

 

Mitglieder der Bezirksschachjugend sind die Jugendlichen der

Vereine im Schachbezirk Mannheim, deren Jugendleiter und

die Mitglieder des Bezirksjugendvorstands.

Als jugendlich gilt, wer im Sinne der Jugendordnung

der Schachjugend Baden jugendlich ist.

 

 

§2 Aufgaben

 

Die Aufgaben der Bezirksschachjugend sind:

1) Die Durchführung der

    a)Bezirksjugendeinzelmeisterschaften

    b)Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaften

    c)Bezirksjugendblitzmeisterschaften

    gemäß den Vorgaben der Schachjugend Baden

    Die Bezirksturniere werden vom Bezirksjugendleiter, seinem

    Stellvertreter oder einem vom BJV Beauftragten geleitet.

    Die Ausrichtung der Bezirksjugendeinzel- und Blitzmeisterschaften

   soll in Absprache mit der BJLV vergeben werden.

2) die allgemeine Jugendarbeit

 

 

§ 3 Organe

Organe der Bezirksschachjugend sind:

1) der Bezirksjugendvorstand

2) die Bezirksjugendleiterversammlung

 

 

§ 4 Bezirksjugendvorstand(BJV)

Der BJV wird gebildet durch:

1. Bezirksjugendleiter

2. stellvertr. Bezirksjugendleiter

3. Kassenwart

4. Schriftführer

5. Jugendsprecher

Die Amtszeit des BJV beträgt zwei Jahre. Die Wahlen finden in

den Jahren mit gerader Jahreszahl statt.

Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Gleichheit entscheidet der

Bezirksjugendleiter.

Der Bezirksjugendleiter vertritt die Bezirksschachjugend gegen-

über den Bezirksvorstand, der Bezirksversammlung und nach

außen.

Die Mitglieder mit Ausnahme des Bezirksjugendsprechers müssen

das 18.Lebensjahr vollendet haben. Der Jugendsprecher muß zum

Zeitpunkt seiner Wahl jugendlich sein.

Der BJV wird von der BJLV gewählt.

 

 

§ 5 Bezirksjugendleiterversammlung(BJLV)

 

Die BJLV besteht aus den Jugendleitern und Jugendsprechern

der Vereine sowie den Mitgliedern des BJV.

Jeder Verein hat eine Stimme, ebenso jedes Mitglied des Vor-

stands.

Ihre Aufgaben sind:

1)Wahl des BJV

2)Änderungen der Jugendordnung

3)Wahl der Delegierten für die bad. Jugendversammlung

4)Verabschiedung des Haushalts

Die BJLV wird vom BJV zweimal jährlich einberufen.

Die Einladung hat mind. 4 Wochen vorher unter Bekannt-

gabe der Tagesordnung schriftlich in einem Rochade Europa

zu erfolgen.

Jede ordnungsgemäß einberufene BJLV ist ohne Rücksicht

die Anzahl der erschienenen Vereine beschlußfähig.

Die BJLV hat vor der Bezirksversammlung stattzufinden.

 

 

§ 6 Jugendkasse

 

(1)Die Bezirksschachjugend erhält nach Vorlage Ihres Haushalts-

   voranschlages einen jährlich erneut zu vereinbarenden Betrag

   vom Bezirk, der den Vorhaben der Bezirksschachjugend und

   den Möglichkeiten des Bezirks angemessen ist.

 

(2)Die Kassenprüfung wird durch den Kassierer des Bezirks

    vorgenommen.

 

 

§ 8 Änderungen der Jugendordnung

 

Änderungen der Jugendordnung bedürfen der 2/3-Mehrheit

der auf der BJLV anwesenden Stimmberechtigten.

 

 

Diese Jugendordnung wurde auf der Bezirksjugendleiter-

versammlung am 30. Juni 2001 verabschiedet und tritt mit

Genehmigung durch die Bezirksversammlung am 27.August

2001 in Kraft.