| Bezirksjugendordnung |
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§ 1 Mitgliedschaft
Mitglieder der Bezirksschachjugend
sind die Jugendlichen der Vereine im Schachbezirk Mannheim,
deren Jugendleiter und die Mitglieder des Bezirksjugendvorstands. Als jugendlich gilt, wer im
Sinne der Jugendordnung der Schachjugend Baden jugendlich
ist.
§2 Aufgaben
Die Aufgaben der Bezirksschachjugend
sind: 1) Die Durchführung der a)Bezirksjugendeinzelmeisterschaften b)Bezirksjugendmannschaftsmeisterschaften c)Bezirksjugendblitzmeisterschaften gemäß den Vorgaben der Schachjugend Baden Die Bezirksturniere werden vom Bezirksjugendleiter, seinem Stellvertreter oder einem vom BJV Beauftragten geleitet. Die Ausrichtung der Bezirksjugendeinzel- und Blitzmeisterschaften soll in Absprache mit der BJLV vergeben werden. 2) die allgemeine Jugendarbeit
§ 3 Organe Organe der Bezirksschachjugend
sind: 1) der Bezirksjugendvorstand 2) die Bezirksjugendleiterversammlung
§ 4 Bezirksjugendvorstand(BJV) Der BJV wird gebildet durch: 1. Bezirksjugendleiter 2. stellvertr. Bezirksjugendleiter 3. Kassenwart 4. Schriftführer 5. Jugendsprecher Die Amtszeit des BJV beträgt
zwei Jahre. Die Wahlen finden in den Jahren mit gerader Jahreszahl
statt. Jedes Mitglied hat eine Stimme,
bei Gleichheit entscheidet der Bezirksjugendleiter. Der Bezirksjugendleiter vertritt
die Bezirksschachjugend gegen- über den Bezirksvorstand,
der Bezirksversammlung und nach außen. Die Mitglieder mit Ausnahme
des Bezirksjugendsprechers müssen das 18.Lebensjahr vollendet
haben. Der Jugendsprecher muß zum Zeitpunkt seiner Wahl jugendlich
sein. Der BJV wird von der BJLV
gewählt.
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§ 5 Bezirksjugendleiterversammlung(BJLV)
Die BJLV besteht aus den Jugendleitern
und Jugendsprechern der Vereine sowie den Mitgliedern
des BJV. Jeder Verein hat eine Stimme,
ebenso jedes Mitglied des Vor- stands. Ihre Aufgaben sind: 1)Wahl des BJV 2)Änderungen der Jugendordnung 3)Wahl der Delegierten für
die bad. Jugendversammlung 4)Verabschiedung des Haushalts Die BJLV wird vom BJV zweimal
jährlich einberufen. Die Einladung hat mind. 4
Wochen vorher unter Bekannt- gabe der Tagesordnung schriftlich
in einem Rochade Europa zu erfolgen. Jede ordnungsgemäß einberufene
BJLV ist ohne Rücksicht die Anzahl der erschienenen
Vereine beschlußfähig. Die BJLV hat vor der Bezirksversammlung
stattzufinden.
§ 6 Jugendkasse
(1)Die Bezirksschachjugend
erhält nach Vorlage Ihres Haushalts- voranschlages einen jährlich erneut zu vereinbarenden Betrag vom Bezirk, der den Vorhaben der Bezirksschachjugend und den Möglichkeiten des Bezirks angemessen ist.
(2)Die Kassenprüfung wird
durch den Kassierer des Bezirks vorgenommen.
§ 8 Änderungen der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung
bedürfen der 2/3-Mehrheit der auf der BJLV anwesenden
Stimmberechtigten.
Diese Jugendordnung wurde
auf der Bezirksjugendleiter- versammlung am 30. Juni 2001
verabschiedet und tritt mit Genehmigung durch die Bezirksversammlung
am 27.August 2001 in Kraft.
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